Raumwunder Immobilien GmbH

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Eine Immobilie zu kaufen, ob Wohnung oder Haus, ist ein großer Schritt, der gut durchdacht werden muss. Wir von Raumwunder Immobilien GmbH wissen um die Wichtigkeit und die Tragweite einer solchen Entscheidung und stehen Ihnen mit Kenntnissen, Erfahrungen und Kompetenz jederzeit zur Seite.

Zu den laufenden Kosten einer Immobilie gehören die Grundabgaben:
Grundsteuer, Niederschlagswasser, Abfall, Straßenreinigung, Winterdienst sowie die Versicherung.
Neben den Grundabgaben kommen noch die Heizkosten, der Wasserverbrauch und der Stromverbrauch hinzu.
Diese Kosten sind jedoch individuell zu betrachten, denn der eigene Verbrauch kann zum Verbrauch des bisherigen Eigentümer variieren.

Bei einer Eigentumswohnung hat man weitestgehend die gleichen laufenden Kosten wie bei einem Haus.
Hierüber erstellt ein Verwalter die Abrechnung für die entsprechenden Positionen.
Lediglich die Grundsteuer, Gas sowie Strom werden dem jeweiligen Eigentümer direkt in Rechnung gestellt.

In erster Linie ist der Verkäufer grundsätzlich dazu verpflichtet, ihm bekannte jedoch nicht sichtbare Schäden offen zu legen.
Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, bei Besichtigungen entweder einen Sachverständigen oder einen Handwerker Ihres Vertrauens mitzunehmen. Ein fachkundiger Blick, je nach Mängeln, ist nicht zu unterschätzen.

Der Energieausweis sagt aus, welche Art der Beheizung in der Immobilie installiert ist. Er zeigt auch, je nach Art des Ausweises – entweder den Energieverbrauch oder den Energiebedarf für die Immobilie an. 

Als Käufer müssen Sie mit den Kosten für die Grunderwerbssteuer, den Notar und das Amtsgericht rechnen.
In NRW beläuft sich die Grunderwerbssteuer zurzeit auf 6,5% und die Maklerprovision beläuft sich meistens auf 3,5%.
Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen zum jeweiligen Objekt dann genauere Auskünfte.

Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen, die im Grundbuch zu einem Grundstück eingetragen wurden.
Dies beinhaltet unter anderem Informationen zu den Eigentums- und Wohnverhältnissen sowie Belastungen durch Grundschuld, Hypotheken oder Grundpfandrechte.

Der Blick in das Grundbuch vor Erwerb einer Immobilie ist empfehlenswert.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat und dies auch nachweisen kann, darf gemäß § 12 Grundbuchordnung grundsätzlich das Grundbuch einer Immobilie oder Grundstückes einsehen.

Nein, müssen Sie nicht. Der Notar wird im Rahmen der Vertragsabwicklung sicherstellen, dass der Käufer keine „Altlasten“, in diesem Fall Schulden, übernimmt.

Diese Auskünfte kann Ihnen das jeweilige Bauamt der Stadt geben.
Dort finden Sie gegebenenfalls einen Bebauungsplan oder die Bebauung richtet sich nach dem Baugesetzbuch.

Hier können Sie Bauingenieure, Statiker oder auch Architekten zu Rate ziehen.
Wie die Statik der jeweiligen Immobilie ist und welche Änderungswünsche möglich sind, können Sie am besten mit Fachleuten besprechen und gegebenenfalls umsetzen.

Ja nach Lage, Größe, Zustand, und Ausstattung, werden unterschiedliche Preise aufgerufen.
Sicherlich können Sie diese Frage in einem vertrauensvollen Gespräch entweder mit Ihrer Hausbank oder mit einem Finanzierungsberater Ihrer Wahl klären.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie hierfür Unterstützung brauchen. Wir können Ihnen gerne einen vertrauensvollen Kontakt hierzu herstellen.

Mit Abschluss des Kaufvertrages ist die Maklerprovision fällig. Sobald der Makler die Rechnung stellt, ist Diese zu zahlen.

Bei Anfragen, sei es über unserer Homepage, einem Immobilienportal, das Telefon oder per E-Mail, entsteht automatisch ein Fernabsatzvertrag.

Was bedeutet das?

In Deutschland wird ein Fernabsatzvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über Fernkommunikationsmittel, (siehe oben), abgeschlossen. Er beinhaltet, in unserem Fall, die Erbringung von Dienstleistungen.
Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu informieren.
Hierdurch entstehen für Sie keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich auch erst dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sowie alle vorvertragliche Verhandlungen, die kein Erwerb mit sich bringen, sind selbstverständlich kostenlos.

Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank oder einem Finanzberater und prüfen Sie, ob Sie sich die Immobilie leisten können. Für die Berechnung werden alle! Kosten mit berücksichtigt. Die, die Immobilie betreffen sowie andere laufende Kosten. Wir empfehlen mit der Finanzierung realistisch zu sein.
Die Mieten steigen stetig und die niedrigen Zinsen machen einen Kauf attraktiv.
Sprechen Sie uns an. Wir können Sie individuell beraten, offene Fragen beantworten und hilfreiche oder auch notwendige Hinweise geben.

Zu dem Kaufpreis kommen noch die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtsgebühren sowie Maklerkosten hinzu. Diese richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Ein Unterschied zum Hauskauf ist hier die Zustimmung des Verwalters (manchmal verlangt), die mit sehr geringen Kosten verbunden ist.

Die Gründe für einen Immobilienverkauf sind vielfältig. Doch eins steht fest, der Verkäufer möchte einen sehr guten Verkaufspreis erzielen und zügig zum Verkaufserfolg kommen. Leider haben manche Verkäufer eine falsche Preisvorstellung, sodass der Verkauf nicht stattfindet. Andere setzen einen zu niedrigen Preis an und verschenken somit viel Geld.
Wir beraten Sie gerne hierzu unverbindlich und kostenlos. Gerne können wir auch Ihre Immobilie bewerten. Schnell werden Sie feststellen, welche Vorteile Sie dadurch haben, dass ein professionell aufgestelltes Maklerunternehmen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.

Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist bleibt der Verkäufer erst einmal Besitzer und Eigentümer der Immobilie. Erst mit Eintragung in das Grundbuch ist der Käufer Eigentümer.
Sobald der Käufer den Kaufpreis gezahlt hat, gilt er rechtlich als Besitzer der Immobilie.
Dieser Zeitpunkt ist der interessantere für den Käufer, denn jetzt darf er auch die Immobilie nutzen, umgestalten (eventuell Umbaumaßnahmen usw.) oder auch vermieten.
Neben dem Nutzungsrecht hat der Käufer, ab dem Zeitpunkt des Besitzübergangs, auch Kosten und Lasten zu tragen. Wie zum Beispiel Hausgeld.

Man muss sich so schnell wie möglich ummelden, sofern man selber die erworbene Immobilie nutzen und nicht vermieten möchte.
Die Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt im Einwohnermeldeamt der jeweiligen Stadt. Ob der Umzug innerhalb einer Stadt ist oder von einer Stadt in eine andere, ist nicht von Belang. In einigen Städten wird ein sehr geringer Betrag für die Ummeldung verlangt, in den meist anderen ist die Ummeldung kostenlos.

Nachdem der Notar den Abschluss des Kaufvertrages beurkundet hat, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über Kaufsumme vom Notar. In der Zahlungsaufforderung sind die Zahlungsmodalitäten (der Zahlungsort, die Zahlungsart und der Zahlungszeitpunkt basierend auf die Vereinbarung) festgelegt.
Hiernach erfolgt die Eintragsänderung im Grundbuch mit Ihnen als neuen Eigentümer.
Mit der Zahlung des Kaufpreises geht dann auch der Besitz an Sie über.

Für einen Verkauf benötigen Sie im Allgemeinen folgende Unterlagen:

  • einen aktuellen Grundbuchauszug
  • einen Grundriss mit Angaben von Maßen
  • die Wohnflächenberechnung
  • die Teilungserklärung
  • die Baubeschreibung
  • den Energieausweis
  • die Eigentümerversammlungsprotokolle der letzten 3 Jahre
  • die letzte Wohngeldabrechnung
  • den aktuellen Wirtschaftsplan
  • die Rücklagenübersicht
  • die Feuerversicherungspolice
  • Eine Kopie des Mietvertrags (soweit vermietet)
  • Bescheinigungen zu Baulasten und Erschließungskosten

Die vollständigen Unterlagen benötigt in erster Linie die finanzierende Bank eines Kaufinteressenten.

Wenn man zur Miete wohnt, bezahlt man Nebenkosten.
Das Hausgeld ist im Grunde eine Art Nebenkosten. Die Nebenkosten zahlen die Eigentümer, in der Regel monatlich und im Voraus auf ein Konto der Eigentümergemeinschaft.
Dieses Treuhandkonto wird vom Verwalter der Eigentümergemeinschaft verwaltet und organisiert.
Der Verwalter sammelt das Hausgeld ein und zahlt davon die Kosten des Gesamtgrundstücks (samt der Wohnungen).
Zu den Kosten gehören zum Beispiel: Heizungs- und Wasserkosten, Hausstrom (allgemeiner Strom, nicht der einzelnen Parteien z.Bspl. Treppenhauslicht), Abfallentsorgung, Wohngebäudeversicherung, Hausmeister (sofern eine Eigentümergemeinschaft einen eingestellt hat), Reinigung, Fahrstuhlwartung.
Hinzu kommen nicht-umlagefähige Kosten. Das sind Kosten für Hausverwaltung, Instandhaltung, Instandsetzung, Rücklagen.
Der Verwalter erstellt über die Kosten ein Mal im Jahr eine Abrechnung. Diese heißt Haushaltsabrechnung.
Sie ist eine Aufstellung der Ausgaben (siehe oben) sowie Einnahmen (monatliche Haushaltsgeld) und somit eine gute Übersicht für jeden Eigentümer.

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zahlen muss.
Diese wird jährlich von der Gemeinde erhoben. Hierrüber bekommen Sie von der Gemeinde ein Schreiben, in dem die genauen Zeiträume der Zahlungen angegeben sind.
Auf Mieter kann die Grundsteuer umgelegt werden.

Damit ein Grundstück als erschlossen gilt und somit bebaut werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören: die Anbindung an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser in erforderlichem Maße. Befinden sich andere Grundstücke „dazwischen“, sollten dafür Wegerechte und gegebenenfalls Leitungsrechte bestehen.

Die öffentliche Erschließung ist eine Angelegenheit der Gemeinde. Sie als Grundstückseigentümer beantragen die Erschließung bei der Kommune, die Arbeiten werden aber von ihr organisiert und in Auftrag gegeben. Mit dem positiven Bescheid auf den Antrag gilt die öffentliche Erschließung Ihres Grundstücks gesichert.

Ob Sie eine Immobilie kaufen oder auch verkaufen wollen, raumwunderimmobilien ist Ihr Ansprechpartner.
Wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an.

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